Description
Das Handbuch zum Europäischen Strafrecht unter Federführung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und in Herausgeberschaft renommierter Strafrechtswissenschaftler analysiert in der jetzt vorliegenden 2. Auflage u.a. bereits
• den im Februar 2014 verabschiedeten Vorschlag für eine Richtlinie über eine Europäische Ermittlungsanordnung: Sie soll den Mitgliedstaaten erlauben, unter differenziert geregelten Datenschutzbestimmungen grenzüberschreitend Ermittlungen zu veranlassen oder Ermittlungsergebnisse anzufordern
• den Verordnungsvorschlag der Kommission zur Errichtung der unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft als dezentral aufgebaute Einrichtung der EU: Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen sowie die Erhebung der Anklage vor nationalen Gerichten sollen künftig von abgeordneten europäischen Staatsanwälten unter Leitung und Aufsicht des Europäischen Staatsanwalts durchgeführt werden.
• den Verordnungsvorschlag der Kommission zu Europol als neuer Strafverfolgungsagentur: Die Behörde soll künftig wirksamer Informationen sammeln und analysieren und die Ergebnisse dann den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen können. So soll auch die Verbindung zwischen Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die operative Zusammenarbeit verstärkt werden, z.B. soll die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) in Europol integriert werden.
• den Vorschlag der Kommission zur Reform von Eurojust: Die Justizbehörde soll künftig administrative Unterstützungshandlungen für die Europäische Staatsanwaltschaft erbringen.
• den im Februar 2014 verabschiedeten Vorschlag für eine Richtlinie über eine Europäische Ermittlungsanordnung: Sie soll den Mitgliedstaaten erlauben, unter differenziert geregelten Datenschutzbestimmungen grenzüberschreitend Ermittlungen zu veranlassen oder Ermittlungsergebnisse anzufordern
• den Verordnungsvorschlag der Kommission zur Errichtung der unabhängigen Europäischen Staatsanwaltschaft als dezentral aufgebaute Einrichtung der EU: Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen sowie die Erhebung der Anklage vor nationalen Gerichten sollen künftig von abgeordneten europäischen Staatsanwälten unter Leitung und Aufsicht des Europäischen Staatsanwalts durchgeführt werden.
• den Verordnungsvorschlag der Kommission zu Europol als neuer Strafverfolgungsagentur: Die Behörde soll künftig wirksamer Informationen sammeln und analysieren und die Ergebnisse dann den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen können. So soll auch die Verbindung zwischen Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die operative Zusammenarbeit verstärkt werden, z.B. soll die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) in Europol integriert werden.
• den Vorschlag der Kommission zur Reform von Eurojust: Die Justizbehörde soll künftig administrative Unterstützungshandlungen für die Europäische Staatsanwaltschaft erbringen.
Auflage | 2 |
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ISBN | 978-3-8487-0059-2 |
Erscheinungsdatum | 22.08.2014 |
Erscheinungsjahr | 2014 |
Verlag | Nomos |
Ausgabeart | Hardcover |
Sprache | deutsch |
Seiten | 1136 |
Medium | Buch |
Produkttyp | Handbuch |
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