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Kostentragung und Anordnungskompetenz im Verhältnis von Justiz und Jugendhilfe Online-Ausverkauf

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Die Frage nach der Anordnungskompetenz hinsichtlich erzieherischer Maßnahmen und danach, wer die Kosten für die Durchführung dieser Maßnahmen zu tragen hat, ziehen sich wie ein roter Faden durch das Verhältnis von Justiz und Jugendhilfe. Die Einführung des § 36a Abs. 1 S. 1 2. HS VIII hat die alten Diskussionen neu entfacht: Auf den ersten Blick stellt diese Vorschrift eine reine Kostentragungsregelung dar – jedoch ist mit ihr die Frage verbunden, ob der Jugendrichter nicht nur dem Jugendlichen die Teilnahme an einer erzieherischen Maßnahme auferlegen, sondern auch die Jugendhilfe zur Durchführung dieser Maßnahme verpflichten kann. Mit der Anordnungskompetenz eng verknüpft sind auch verfassungsrechtliche Fragen, insbesondere ob Spruchrichterprivileg und richterliche Unabhängigkeit gewahrt werden. Diese Arbeit analysiert die Vorschrift und den ihr zugrunde liegenden Streit um Kostentragung und Anordnungskompetenz in jugendhilfe-, jugendstraf- sowie verfassungsrechtlicher Hinsicht.

Bibliografische Angaben
Auflage 1
ISBN 978-3-8487-1234-2
Untertitel Eine Analyse des § 36a Abs. 1 S. 1 2. HS SGB VIII
Erscheinungsdatum 27.02.2015
Erscheinungsjahr 2015
Verlag Nomos
Ausgabeart Softcover
Sprache deutsch
Seiten 502
Medium Buch
Produkttyp Wissenschaftsliteratur

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